GUT VERKAUFEN - BESSER KAUFEN…

…damit Sie schnell einen solventen Käufer finden, der den wahren Wert ihrer Immobilie schätzt.

…damit Sie das neue Zuhause finden, das am besten zu Ihren Bedürfnissen und finanziellen Mitteln passt.

…damit Sie sich von der ersten Besichtigung über den Notartermin bis zur Übergabe gut begleitet fühlen.

„Vision ist die Kunst, Unsichtbares zu erkennen!“ (J Swift)

Zeit ist Geld! Deshalb ist es mein Anliegen für Ihre Immobilie schnell einen guten Käufer zu finden, der bereit ist den angemessenen Preis dafür zu bezahlen. Denn als Verkäufer möchten Sie Ihre Werte gesichert haben. Als Immobilien-Interessent möchten Sie auf der Suche nach einem neuen Zuhause schnell fündig werden, einen fairen Preis bezahlen und einen reellen Wert erhalten.

Oft werde ich gefragt: „Was ist meine Immobilie wert, welchen Preis erziele ich beim Verkauf?“
Hier gilt bei allen statistischen Richtwerten, Einschätzungen und Vergleichen am Markt:
„Das was ein Kaufinteressent bereit ist dafür zu bezahlen und für was beim Notar unterschrieben wird!“

Meine Aufgabe ist es, zwischen Verkäufer und Käufer Einigkeit über den zu bezahlenden Kaufpreis zu erzielen. Denn nur dann wird beim Notar ein Verkauf vertraglich besiegelt. Nur dann fließt der Verkaufserlös auf das Konto des Verkäufers. Nur dann kann der Käufer sein neues Heim in Besitz nehmen. Dies gelingt aus meiner Erfahrung immer dann, wenn beide Parteien die betreffende Immobilie mit gleichen Augen sehen und den Wert ähnlich (ein)schätzen. Beim Verkäufer hängen oft subjektiv schöne Erinnerungen am Verkaufs-Objekt die dieses wertvoller erscheinen lassen als es objektiv ist. Der Käufer rechnet mit spitzem Stift was er zusätzlich zum Kaufpreis noch alles investieren muss damit sich seine Vorstellung vom neuen Zuhause erfüllt. Die Seite des Verkäufers und des Käufers ausgewogen und gut zu vertreten ist meine Profession.

Aktueller Marktwert und Verkaufspreis einer Immobilie richten sich nach unterschiedlichen Faktoren. Die regionale Angebots- und Nachfragesituation ist genauso wichtig, wie die Lage und der Zustand der Immobilie. Darüberhinaus gibt es natürlich preissteigernde Faktoren wie Berg-/Seeblick aber auch preismindernde Faktoren wie Lärmbelastung oder ein unattraktives Umfeld.

Ein Geschäft ist immer dann ein gutes Geschäft, wenn alle beteiligten Parteien mit einem guten Gefühl daraus hervorgehen.

  • Sie fühlen sich als Verkäufer gut, wenn Ihr Haus wertgerecht verkauft und „in gute Hände“ übergeben wurde.
  • Als Käufer fühlen Sie sich gut, wenn die gekaufte Immobilie Ihren Vorstellungen vom neuen Zuhause möglichst nahe entspricht und dafür ein fairer Preis bezahlt wurde.

Ein Hauskauf bzw. der Verkauf einer Immobilie bedeutet immer auch das Ende und den Beginn eines neuen Lebensabschnittes. Beides sollte bestmöglich vollzogen werden!

Meine Dienstleistung für Verkäufer

Ein Haus oder eine Wohnung gut zu verkaufen erfordert neben den richtigen Kontakten und dem „Gewusst wie“ auch einen erheblichen Aufwand an Zeit und Geld. Ich kümmere mich gerne von A bis Z um den Verkauf Ihrer Immobilie, damit Sie schnell einen solventen Käufer finden und einen angemessenen Verkaufspreis erzielen. Ihre Interessen werden von mir dabei gut und verantwortungsvoll vertreten.

Mein Leistungen für Sie als Verkäufer:
  1. Objektstatus erstellen
    bezüglich der Zahlen, Daten und Fakten die förderlich oder hinderlich für einen guten und schnellen Verkauf sind.
  2. Verkaufspreis marktgerecht berechnen
    um solvente Kaufinteressenten anzusprechen sowie ernsthaftes Interesse zu wecken.
  3. Objekt- und Raumgestaltung anregen
    „Eine geschmückte Braut wird gerne gefreit!“ Die Vorzüge des Verkaufsobjekt sollten klar erkennbar sein.
  4. Problemlösungen erkennen und herbeiführen
    um störende Faktoren zu neutralisieren und den Wert der Immobilie zu steigern.
  5. Service-Netz integrieren
    um sinnvolle Lösungen zum besseren Verkauf fachgerecht umzusetzen.
  6. Verkaufsaktivitäten durchführen
    mit ansprechendem Exposé, aussagefähiger Internet-Präsentation sowie zielgerichteter regionaler Bewerbung.
  7. Kaufinteressenten qualifizieren und informieren
    um „Besichtigungstourismus“ zu vermeiden und eine zügige Kaufentscheidung herbeizuführen.
  8. Objektinformationen recherchieren und zusammentragen
    vom Grundbuchamt, Bauamt, Hausverwalter, Architekten, sonstigen Behörden.
  9. Verkaufsvorgang persönlich begleiten und betreuen
    von der Besichtigung über den notariellen Vertragsabschluss bis hin zur Übergabe und Bezahlung.

„Gut verkaufen“ bedeutet weit über den unterschriebenen Maklerauftrag hinaus:

  • Der Verkaufspreis wird wie vereinbart auf dem Konto gutgeschrieben.
  • Das Verkaufsobjekt wird fristgerecht in neue schätzende Hände übergeben.

Dienstleistung für Kaufinteressenten

Sie möchten Ihr neues Heim schneller finden, Ihre Wurzeln neu schlagen, sich in Ihrem neuen Zuhause wohl fühlen?

Ein erfolgreicher Wohnungs- bzw. Hauskauf bedeutet neben den richtigen Kontakten, dem „Gewusst wie“, auch einen erheblichen Aufwand an Zeit und Geld. Ich kümmere mich gerne von A bis Z um Ihren Immobilienkauf, damit Sie Ihre Wunschimmobilie unkompliziert finden und sich darin auch dauerhaft wohlfühlen.

Mein Leistungsangebot für Sie:

  1. Objektprofil erstellen
    bezüglich Ihrer Wünsche und Anforderungen an Ihr neues Heim.
  2. Kaufobjekt suchen
    über geeignete Vor-Ort-Maßnahmen sowie mein regionales Netzwerk.
  3. Objektgestaltung anregen
    damit Sie Ihre Wohnwünsche nach Optik, Gestaltung und Ausstattung wieder gespiegelt finden.
  4. Service-Netz integrieren
    damit Sie Ihre individuellen Vorstellungen bezüglich Zweckmäßigkeit, Optik und WohlGefühl erfüllt bekommen.
  5. Problemlösungen anstoßen
    um störende Faktoren bezüglich Funktionalität und Wohngefühl zu neutralisieren.
  6. Beratung – Begleitung – Betreuung
    von der Besichtigung über den Notartermin bis hin zu Übergabe und Bezug.

„Gut kaufen“ bedeutet nicht nur den Kaufvertrag unterschreiben, sondern einziehen und wohlfühlen!

Auftraggeber Prinzip

Mit Wirkung ab 15. Dezember 2020 wird in den §§ 656a bis 656d des BGB die Provisionszahlung an Makler bei privaten
Immobilienverkäufen zum Zweck des Eigenbezuges und der Vermietung neu geregelt. Es gilt der Grundsatz:

„Wird beim privaten Verkauf/Erwerb von Wohneigentum die Dienstleistung eines Maklers bestellt und beauftragt,
dürfen die dafür zu bezahlenden Maklerkosten nicht einseitig dem Käufer aufgebürdet werden.“

Anders als beim Besteller-Prinzip für private Vermietungen lässt der Gesetzgeber hier die Aufteilung der Maklerkosten
auf beide Vertragsparteien ausdrücklich zu. Wie ich meine, eine ausgewogene und faire Lösung

Auftraggeber kann sein:

a) Der Verkäufer einer Wohn-Immobilie
     Wenn dieser einen Makler beauftragt für seine Wohnung oder sein Haus einen geeigneten Käufer zu finden.

b) Der Käufer einer Wohn-Immobilie
     Wenn dieser einen Makler beauftragt für sich eine passende Wohnung oder ein Haus zum Kaufen zu finden.

Die Partei, die den Makler beauftragt hat, ist im Erfolgsfall zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet. Mit der jeweils anderen Partei kann vereinbart werden, dass diese maximal 50 Prozent der Kosten übernimmt. Wird der Makler aufgrund von zwei Makleraufträgen gleichermaßen für den Verkäufer und den Käufer tätig, kann die Maklerprovision nur von beiden Seiten je zur Hälfte verlangt werden. Eine 50:50-Teilung ist hier verpflichtend.

  • Die Maklerprovision beträgt in Bayern üblicherweise 3 % vom notariell beurkundeten Kaufpreis zuzüglich 19 % gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  • Die vereinbarte Provision wird nur im Erfolgsfall – bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrags – fällig.
  • Die vereinbarte Vergütung wird nach dem Notartermin mit Beurkundung des Kaufvertrags zur Zahlung fällig.
  • Gebühren für eine Reservierung, ohne dass ein Kaufvertrag zustande kommt sind ebenso unzulässig wie nicht notariell beurkundete Anzahlungen.
  • Die Beauftragung des Maklers durch Verkäufer und Käufer erfolgt schriftlich per Maklervertrag, per Brief, per E-Mail oder per Textnachricht (SMS, WhatsApp).
  • Eine Abwälzung der Makler-Provision von über 50 % auf den Käufer ist unzulässig. Zu beachten ist, dass der Provisionsanteil des Käufers erst zur Zahlung fällig ist, wenn der Verkäufer seinen Anteil bezahlt hat. Dies ist per Bankbestätigung nachzuweisen.
  • Wird der Makler ausschließlich vom Verkäufer beauftragt und bezahlt, steht der Makler auch nur diesem gegenüber in vertraglicher Verpflichtung. Der Verbraucherschutz für den Käufer wird hier eingeschränkt.
  • Treten Verkäufer und Käufer als Auftraggeber auf, muss der Makler im Rahmen der Doppeltätigkeit beide Seiten gleichermaßen umfassend beraten und haftet auch dafür – ein dickes Plus für den Verbraucherschutz.
  • Beim Verkauf von gewerblich genutzten Immobilien – auch Mehrfamilienhäusern – bleibt alles beim Alten. Hier ist die Bezahlung des beauftragten Maklers sowie die Provisionshöhe zwischen den Parteien frei verhandelbar.

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